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Kommunale Aufsichtsbehörde zwingt
Gemeinde Uhldingen-Mühlhofen
die Härtefallregelung rechtskonform umzusetzen

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Uhldingen-Mühlhofen, 20.07.2019

 

Kommunale Aufsichtsbehörde zwingt Gemeinde Uhldingen-Mühlhofen die Härtefallregelung rechtskonform umzusetzen.


In der Kurtaxe Satzung Gemeinde Uhldingen-Mühlhofen wurden die Gastgeber verpflichtet, den Gast nur noch auf elektronischem Weg zu melden. Diese Satzung sieht als Ausnahme von dieser Verpflichtung ausdrücklich den Passus der Härtefallregelung vor.


Davon haben verschiedene Mieter unter Darlegung ihres Falles Gebrauch gemacht.
 Nachdem bis zum heutigen Tage (mitten in der laufenden Saison) von der zuständigen Gemeindeverwaltung kein rechtskonformer Bescheid an die betroffenen Gastgeber erging, wandten sich diese hilfesuchend an den GUM e.V.


Der Verein GUM e.V. hatte daraufhin den Gemeinderat  angeschrieben mit der Bitte, auf die Verwaltung hinsichtlich eines rechtskonformen Bescheides hinzuwirken.
Da der Gemeinderat nach außen hin keinerlei Reaktion zeigte, blieb dem GUM e.V. nur noch der Weg dies der kommunalen Aufsichtsbehörde anzuzeigen.


Die kommunale Aufsichtsbehörde teilte am 27.06.19 dem GUM e.V. in einer ersten Stellungnahme mit, dass auf den Befreiungsantrag des Vermieters ein förmlicher  Bescheid mit Widerspruchsrecht von der Gemeinde zu erfolgen hat, da dies ein Verwaltungsakt darstellt.                   

Die Aufsichtsbehörde forderte BM Lamm dazu um Stellungnahme auf. Mit Schreiben  der Aufsichtsbehörde vom 18.07.19 wurde dem GUM e.V. mitgeteilt, dass BM Lamm der Aufforderung nachkommt und die Betroffenen in den nächsten Tagen einen Bescheid mit der Möglichkeit des Widerspruchs erhalten würden.

Auf die Frage einer Bürgerin anlässlich der Bürgerfragestunde, warum dem betroffenen Vermieter kein schriftlicher Bescheid zugestellt wurde, bekam diese zur Antwort, dass eine Ablehnung per Email rechtens wäre. Auf diese blamable Aussage belehrte die Bürgerin den BM darauf hin, dass eine E-Mail kein Verwaltungsakt darstellt und nur schriftlich mit Widerspruchsrecht rechtskonform wäre. Die Bürgerin sollte Recht behalten was die Kommunalaufsicht ja bestätigt. Hier muss zu Recht die Frage gestellt werden, wie sattelfest ein BM bezüglich eines Verwaltungsaktes sein sollte, der bereits am Ende seiner zweiten Amtsperiode steht.








 


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