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Uhldingen-Mühlhofen, 20.07.2019
Kommunale Aufsichtsbehörde zwingt Gemeinde Uhldingen-Mühlhofen die Härtefallregelung rechtskonform umzusetzen.
Die Aufsichtsbehörde forderte BM Lamm dazu um Stellungnahme auf. Mit Schreiben der Aufsichtsbehörde vom 18.07.19 wurde dem GUM e.V. mitgeteilt, dass BM Lamm der Aufforderung nachkommt und die Betroffenen in den nächsten Tagen einen Bescheid mit der Möglichkeit des Widerspruchs erhalten würden. Auf die Frage einer Bürgerin anlässlich der Bürgerfragestunde, warum dem betroffenen Vermieter kein schriftlicher Bescheid zugestellt wurde, bekam diese zur Antwort, dass eine Ablehnung per Email rechtens wäre. Auf diese blamable Aussage belehrte die Bürgerin den BM darauf hin, dass eine E-Mail kein Verwaltungsakt darstellt und nur schriftlich mit Widerspruchsrecht rechtskonform wäre. Die Bürgerin sollte Recht behalten was die Kommunalaufsicht ja bestätigt. Hier muss zu Recht die Frage gestellt werden, wie sattelfest ein BM bezüglich eines Verwaltungsaktes sein sollte, der bereits am Ende seiner zweiten Amtsperiode steht. |
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