Sehr geehrte Damen und Herren,
Gerne nehmen wir Bezug auf die von BM Lamm 2019 veröffentlichte und unter Vorbehalt stehende Haushaltsrede. Er beginnt dabei mit dem Zitat des italienischen Philosophen Machiavelli:
"Um vorauszusehen, was sein wird, muss man betrachten, was gewesen ist."
Ganz in diesem Sinne, vor allem ganz im Sinne von Transparenz dürfen wir die Finanzverwaltung und Sie bei der Betrachtung was gewesen ist, rückblickend erinnern, wobei wir das Jahr 2014 zum Anlass nehmen.
2014 beschloss der Gemeinderat im Zusammenhang mit der Einführung der (Zweck gebundenen) Echt Bodensee Card (EBC) eine Neufassung der Kurtaxe- und Fremdenverkehrs-Beitragssatzung. Wir zitieren folgendes aus dieser Satzung: "Ab dem folgenden Jahr bezahlen Touristen ab 15 Jahren vom 1. April bis 15. Oktober von 1,70 € (Ortsteil Unteruhldingen als Ausgangs-Berechnung) auf 2,00 Euro ohne Zonenbeschränkung," Zitat Ende. Mit der Anhebung um weitere 0,80 € werden die Kosten der EBC von insgesamt 1,00 € gedeckt, welche mit 75 Cent an Bodo sowie 25 Cent an die DBT abzuführen sind.
Eine von vielen Gastgebern unterstützte Normenkontrollklage vor dem Verwaltungsgericht Mannheim bescherte der DBT/EBC ein Desaster. Worauf das Uhldinger Ratsgremium (wenn auch sehr spät) zur Einsicht gelangte und am 25.09.2017 von seinem Rücktrittsrecht, durch einstimmigen Beschluss den Beitritt zur DBT und damit zur EBC zu widerrufen, Gebrauch machte.
Zieht man die Übernachtungszahlen des statistischen Landesamts von Baden-Württemberg der Gemeinde Uhldingen für die Jahre 2015 bis incl. 2018 (ohne die Übernachtungszahlen der privaten Vermieter - diese werden vom stat. Landesamt BW nicht erfasst) heran, wurden folgende Übernachtungszahlen ermittelt
Übernachtungen 2015: 196.821
Übernachtungen 2016: 196.072
Übernachtungen 2017: 197.501
Übernachtungen 2018: 205.810
Ges.-Übernachtungen: 796.204
Multipliziert man diese Übernachtungszahlen im Vorgriff zum Beitritt der EBC mit der Zweck gebundenen Erhöhung der Kurtaxe von 0.30 € / Übernachtung, so wurden in diesem Zeitraum
rund 238.900 € eingenommen.
Dieser Betrag muss unter Einbezug der privaten Übernachtungszahlen demnach erheblich höher ausgefallen sein.
Darüber hinaus wird ausdrücklich betont, dass durch die Einführung einer zonenungebundenen Kurtaxe, insbesondere die Ortsteile Oberuhldingen und Mühlhofen
(1,50 € / Übernachtung erhöht auf 2,00 € / Übernachtung) überproportional belastet wurden.
Da Uhldingen weder der DBT beigetreten, noch die EBC eingeführt wurde, erheben sich zwingend weitere Fragen:
1. Warum wurde die Zweck gebundene Erhöhung der Kurtaxe mit 0,30 € / Übernachtung auch 2018 weiter geführt, nachdem doch am 25.07.2017 das Ganze widerrufen wurde?
2. Wo sind diese erheblich aufgelaufenen Beträge verblieben bzw. wo wurden diese im Haushalt als Sonderposten (da ausdrücklich Zweck gebunden) versteckt, da sie ja nicht abgeführt worden sein können?
3. Warum wurde die Kurtaxe Satzung aufgrund des Widerrufs nicht umgehend geändert, da dem Zweck gebundenen Vorhaben die Rechtsgrundlage entzogen wurde?
4. Mit welcher Begründung wurde die Erhöhung der Kurtaxe weiter mit 2,00 € / Übernachtung aufrecht erhalten?
5. Wie hoch sind unter Einbezug der privaten Übernachtungszahlen die tatsächlich erzielten Einnahmen?
6. In welcher öffentlichen Gemeinderatssitzung wurde darüber diskutiert und abgestimmt?
Als Kontrollorgan (gewählt von den Bürgerinnen und Bürger dieser Gemeinde) gegenüber der Verwaltung, dürfen wir Sie bitten uns Auskunft zu den von uns erhobenen Fragen zu erteilen. Unsere Rechtsgrundlage auf Auskunft beziehen wir gem. §12 Informationsfreiheitsgesetz von Baden-Württemberg.
Gastgeber Uhldingen-Mühlhofen e.V.
Der Vorstand
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